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Wie funktioniert der Umtausch auf den neuen EU Führerschein?

Wie funktioniert der Führerschein-Umtausch?

Um den alten in einen neuen Führerschein umzutauschen, benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass,
ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.
Wenn Sie noch einen rosa oder grauen Führerschein haben der nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde,
brauchen Sie für den Umtausch noch die Karteikartenabschrift der Behörde, die damals den Führerschein ausgestellt hat.

Diese Abschrift kann telefonisch, per Post oder auch online beantragt werden und ist oft kostenlos.
Dieser Nachweis wird dann direkt an die Führerscheinstelle geschickt, die den Umtausch vornimmt.
Dieses Prozedere gilt für den Umtausch von Pkw- und Motorradführerscheinen.
Eine nochmalige Theorieprüfung oder Fahrstunden sind nicht nötig. Es handelt sich nur um das Tauschen des Dokuments.

-Frist verpasst: Was passiert nun?
Wer die Umtauschfrist verpasst, begeht keine Straftat.
Es wird höchstens ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig und man bekommt die Aufforderung,
sich schnellstmöglich um den Umtausch des Führerscheins zu kümmern.

-Wie lange gilt der neue Führerschein?
Nach dem Tausch ist der Pkw-Führerschein nicht mehr unbegrenzt gültig.
Alle Dokumente, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, also auch der neuer EU-Führerschein,–
gelten dann nur noch 15 Jahre. Danach müssen man diese erneuern lassen, aber die Fahrprüfung muss dafür nicht wiederholt werden. Auch eine Gesundheitsprüfung für die Verlängerung des Führerscheins ist nicht nötig.

-Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Der Umtausch des alten Führerscheines in ein neues, fälschungssicheres Exemplar, kostet 25 Euro. Dazu kommen auch noch die Kosten für ein biometrisches Passfoto.

-Kann man den Führerschein auch schon früher tauschen?
Natürlich kann der Umtausch auch früher gemacht werden. Aber das wäre ja unnötig.

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