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Fragen und Antworten zum austausch auf den neuen EU Führerschein

-Warum erfolgt der Führerschein Umtausch?

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine, ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

-Wie lange sind die alten Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerschein Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

-Muss man die Fahrprüfung wiederholen?

Nein, beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit, die Fahrerlaubnis selbst bleibt daher unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind daher nicht nötig.

-Ist auch der Motorradführerschein befristet?

Ja, für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür aber auch nicht nötig.

-Wo tauscht man den alten Führerschein um?

Für den Umtausch des Führerscheins ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Am besten frühzeitig einen Termin dafür buchen.

-Welche Dokumente sind für den Umtausch nötig?

Für den Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

-wahlweise gültiger Personalausweis oder Reisepass

-ein biometrisches Passfoto

-der aktuelle Führerschein

-die Gebühr ( ca 25,- )

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigt man eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese kann man per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde schicken lassen.

-Wie lange ist der neue EU Führerschein gültig?

Anders als bisher, verlieren die Führerscheine nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann, wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass, erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15 Jahres Gültigkeitsbefristung schon.

Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung ist bei der Neubeantragung nicht nötig.

-Was passiert wenn der Führerschein nicht bei umgetauscht wird?

Wer vergisst, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen.

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