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Fragen zur Hauptuntersuchung von Wohnmobil, Wohnwagen und Anhänger

Fragen zur HU von Wohnmobil, Wohnwagen und Anhänger
Der Gesetzgeber schreibt die die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch einfach TÜV genannt,
aus Gründen der Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz vor.

Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Wohnmobil oder Wohnanhänger zur HU
und Gasprüfung (Prüfung auf Dichtheit der Gasanlage) komme?
Wohnmobile und Wohnanhänger bis 3,5 Tonnen werden wie PKW behandelt.
Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
Ab dem siebten Zulassungsjahr ist die jährliche Hauptuntersuchung verpflichtend.

Was ist mit der Gasprüfung?
Die Gasprüfung muss alle zwei Jahre gemäß DVGW Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Betreiberpflicht
zur Aufrechterhaltung der Betriebsgenehmigung der Flüssiggasanlage durchgeführt werden
und ist Voraussetzung für die Zuteilung der HU-Plakette beim TÜV SÜD.
Zum Zeitpunkt der HU muss eine noch gültige Gasprüfung vorliegen, bzw. kann die Gasprüfung zusammen mit der HU von TÜV SÜD durchgeführt werden.
Bitte überprüfen Sie im Vorfeld, dass die Bauteile mit einer Austauschpflicht innerhalb von zehn Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne),
falls nötig, bereits im Vorfeld ausgetauscht wurden, damit Sie die Gasprüfung und damit auch die HU ohne Verzögerung erhalten.
Außerdem benötigen wir das Erstbescheinigungsheft vom Hersteller; die Gasflasche sollte zudem befüllt sein.
Darüber hinaus gilt das Gleiche wie bei einem PKW:
Bitte bringen Sie die Zulassungsbescheinigung mit, und denken Sie auch an das Warndreieck und den Verbandkasten.

Darf mein Anhänger beladen sein, wenn ich zur Hauptuntersuchung komme?
Ja, der Anhänger braucht nicht leer zu sein, wenn Sie zur HU kommen.

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