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Fragen und Antworten zum Thema TÜV

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema HU bzw. TÜV
Der Gesetzgeber schreibt die die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch einfach TÜV genannt,
aus Gründen der Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz vor.

Wann muss ein Pkw zum TÜV?

Ein neuer PKW muss drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals zur Hauptuntersuchung, danach im Zweijahresrhythmus.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) oder die HU-Plakette
auf dem hinteren Nummernschild geben alle nötigen Informationen.

Woran erkenne ich, wann die nächste HU ansteht?

A) Im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung ist hinten der Termin der nächsten HU eingestempelt
oder bei Neufahrzeugen eingedruckt.
B) Die HU-Plakette auf dem Kennzeichen
Auf der HU-Plakette steht das Jahr der nächsten Prüfung im Zentrum der Plakette (z.B. "24" für 2024).
Die Plakette ist so angebracht, dass der Monat, in dem die HU fällig wird, oben steht (12-Uhr-Position).

Warum gibt es die Hauptuntersuchung?
Die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen nach § 29 StVZO ist eine hoheitliche Tätigkeit.
Sie dient allein dem Schutz der Allgemeinheit, sprich dem Schutz von Leib und Leben.
Sie ist eine zerlegungsfreie Sichtprüfung sowie eine Funktions- und Wirkprüfung
der für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme am Kraftfahrzeug,
die aus Gründen der Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz durchgeführt wird.

Brauche ich einen Termin?
Ein Termin hilft uns und unseren TÜV Prüfer vom TÜV Südwest, besser zu planen.

Muss der Halter des Fahrzeuges persönlich vorbeikommen?
Das ist nicht notwendig. Bitte achten Sie darauf, dass der/die von Ihnen Beauftragte die notwendigen Unterlagen,
z.B. die Zulassungsbescheinigung, Teil I (früher Fahrzeugschein) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen
oder Allgemeine Betriebserlaubnisse mitnimmt.

Was passiert, wenn der HU-Termin überzogen ist?
Der Gesetzgeber kennt hier keine Toleranz.
Sie sollten sobald wie möglich Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorführen.
Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, verlangt der Gesetzgeber eine vertiefte Prüfung.
Dafür sind 20% Aufschlag zu berechnen.
Die neue Frist beträgt dann für PKW und Motorräder 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin.
Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle,
müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld bis zu einem Bußgeld und Punkten rechnen.
Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden.
Dann können Sie von der Versicherung belangt werden.

Wegfall der Rückdatierung
Die Laufzeit der Plakette beträgt , z.B. für PKW und Motorrad, 24 Monate – ab Termin der HU.
Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert.
Bei PKW und Motorrad gilt also: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate
nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin fällig.
Ist die Plakette jedoch um mehr als 2 Monate abgelaufen, muss eine vertiefte Prüfung durchgeführt werden,
die mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnet wird.
Ist die Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen und man gerät in eine Verkehrskontrolle,
muss man mit einem Verwarnungsgeld bis hin zu Bußgeld und Punkten rechnen.
Kritisch ist es auch, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird.
Dann kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden.

Was ist, wenn ein Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hat?

Alle bei der Prüfung festgestellten Mängel müssen innerhalb eines Monats nach der Hauptuntersuchung behoben werden.
Dafür wird eine geringe Nachprüfungsgebühr erhoben.
Wird der Monat auch nur um einen Tag überschritten, verlangt der Gesetzgeber eine vollständige erneute Hauptuntersuchung.

Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

Wir benötigen die Zulassungsbescheinigung, Teil I (früher Fahrzeugschein)
und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse.
Bitte achten Sie außerdem darauf, dass das Warndreieck, die Warnwesten und der Verbandskasten bereitliegen.

Was können Sie vorab selbst prüfen?
Auf der uns freundlich vom TÜV SÜD berietgestellten HU-Checkliste,
die sie hier als PDF unterladen können
,
sind die Punkte zusammengestellt, die Sie vor der HU selbst überprüfen können.

Mit welchen offensichtlichen Mängel braucht man nicht zur HU vorfahren?
Klassiker sind z.B. eine Fehlermeldung / Licht im Cockpit, Riss in Windschutzscheibe, Steinschlag im Sichtfeld Fahrerseite,
Flüssigkeitsverlust, abgefahrene Reifen und abgenutzte Scheibenwischer.
Aber auch eine nicht funktionierende Scheibenwaschanlage führt zum durchfallen.

Was ist, wenn ein Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hat?
Werden Mängel innerhalb 4 Wochen beseitigt, genügt eine Nachprüfung.
Nach dieser Frist wird eine komplette neue HU Abnahme notwendig.

Wie lange muss ich den Prüfbericht aufbewahren?
Bitte bewahren Sie den Prüfbericht mindestens bis zur nächsten HU auf.

Ich habe meinen Prüfbericht verloren, was kann ich tun?
Sie können beim TÜV eine Zweitschrift anfordern. Die Zweitschrift darf nur an den Halter (zum Zeitpunkt der Prüfung) herausgegeben werden
Wenn sich der Halter inzwischen geändert hat, wird als Nachweis eine Vollmacht des ursprünglichen Halters benötigt.
Mein Fahrzeug ist gerade abgemeldet, die HU fällig, und ich möchte es neu zulassen. Was muss ich beachten?


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